Die Praxisabgabe reibungslos gestalten.

Sofern der Abgabeprozess frühzeitig eingeleitet wird, hat sich für alle Parteien eine überschneidende Übergangszeit als sehr sinnvoll erachtet. Als Praxisübergeber*in können Sie ihren Nachfolger*in mit den Patienten, ihrem Personal und den Praxisabläufen vertraut machen und ggf. noch eine Zeit lang unterstützen.

Folgende Punkte sind bei der Übergabe zu berücksichtigen:


1. Praxismietvertrag

Übernahme Praxismietvertrag: es besteht kein Anspruch gegenüber dem Vermieter an einen neuen Mieter im Rahmen der Praxisnachfolge zu vermieten, daher müssen sich Nachfolger und Vermieter frühzeitig einigen


2. Übergabe der Verträge

  • Telefonanschluss inklusive bisheriger Telefonnummer und Internet
  • Leasingverträgen, z.B. für medizinische Geräte
  • ggf. Prüfung weiterer Verträge, die übernommen oder gekündigt werden sollen


3. Personal

Mit der Praxisübernahme wird per Gesetz auch das Personal und die bestehenden Arbeitsverträge übernommen.


4. Patienten

Übernahme der Patientendatei unter Berücksichtigung der ärztlichen Schweigepflicht. Abstimmung bezüglich der Informationen zu einzelnen Patienten.


5. Übergangszeitraum

Es besteht die Möglichkeit, dass Sie als Abgeber*in noch eine Zeit als Berater oder in Vertretungsfunktion zur Verfügung stehen.


6. Versicherungen

Ggf. ist eine Anpassung, Kündigung bestehender Versicherungen oder ein Neuabschluss notwendig.


7. Privates

Prüfung und Ausschluss von ggf. private Gegenstände (Bilder, Handy, Pkw etc.), die nicht im Kaufpreis enthalten, aber im Anlagevermögen aufgelistet, sind.