Administrative und behördliche Anforderungen

Administrative und behördliche Anforderungen

Ist die zu übernehmende Praxis erstmal gefunden, sind folgende Punkte bei der Übernahme zu beachten:


Kaufpreis & Praxiswertermittlung

Am Anfang ist wahrscheinlich vor allem der Kaufpreis für die zu übernehmende Praxis interessant. Dafür ist es sinnvoll, eine Praxiswertermittlung anfertigen zu lassen. Diese dient dir als Orientierung und als Verhandlungsbasis mit dem Abgeber.


Kaufvertrag & Beratung zur Gesellschaftsform (Anwalt)

Wenn es zu einer Einigung kommt, muss ein Kaufvertrag durch einen Anwalt aufgesetzt werden. Dieser kann dich zudem über zukünftig sinnvolle Gesellschaftsformen beraten.


Öffentlich- rechtliches Nachbesetzungsverfahren (für humanmedizinische Fachbereiche)

Liegt die Praxis in einem zulassungsbeschränkten Gebiet muss vom Praxisabgeber*in ein Nach-besetzungsverfahren eingeleitet werden. Hierfür sind folgende zwingende Schritte für den Übernehmer einzuhalten:

  • Eintrag ins Arztregister,
  • Eintrag in die Warteliste,
  • Antrag auf Zulassung als Vertragsarzt,
  • Bewerbung um den ausgeschriebenen Vertragsarztsitz.


Steuerberatung

Ein Praxiskauf birgt auch immer steuerliche Risiken, die mithilfe eines Steuerberaters berücksichtigt werden sollten. Dies ist vor allem dann entscheidend, wenn beispielsweise auch eine Immobilie mit gekauft wird.


Staatliche oder regionale Förderungen

Möglicherweise gibt es finanzielle Förderungen (staatliche, kommunale oder von der Stadt), die es zu prüfen gilt. Häufig wird auch bei der Wohnungssuche oder der Suche nach Baugrundstücke etc. aktiv unterstützt.


Übernahme- und Businessplan

Erstellung eines Übernahme- und Businessplans mit Darstellung der liquiden Entwicklung über mindestens 5, besser 7-10 Jahre sowie einer Praxispotenzialanalyse und Risiken / Chancen von der zu übernehmenden Praxis.


Finanzierung

Auf der Basis eines Businessplans sollte ggf. nach passenden Finanzierungs-strukturen, Kredit- und/ oder Leasingkonditionen sowie geeigneten Kreditinstituten geschaut werden.


Praxismietvertrag

Der Übernehmer*in kann ggf. in den bestehenden Mietvertrag einsteigen oder es muss ein neuer Mietvertrag verhandelt werden. Meistens erhöhen sich damit die Mietpreise und verschlechtern die Mietkonditionen (Mietstaffelung etc.).


Übergabezeitpunkt

Je früher der Übergabezeitpunkt gesetzt wird, desto einfacher gestaltet sich der gesamte Prozess. Vor allem  Anstellungs- und/ oder Jobsharing- Konstrukte helfen bei der Sitzübernahme und bereiten dich als Übernehmer*in, aber auch das Praxisteam und die Patienten frühzeitig auf den Wechsel vor.


Übergabeplanung

Hierfür ist eine zeitlich definierte Übergabeplanung zwischen Übernehmer*in und Abgeber*in essenziell.


Prüfung bestehender Verträge

Vor oder spätestens im Übernahmeprozess: Prüfung der bestehendes Verträge (Arbeitsverträge, Praxisabsicherung, Abrechnungs-gesellschaften, EDV-Verträge, Wartungs- und Serviceverträge, Kredit- und Leasingverträge und sonstige Praxispartner).


An was muss ich noch alles denken, um meine Praxis und meine Mitarbeiter*innen anzumelden?


Ärztekammer (für humanmedizinische Fachbereiche)

Die Ärztekammer muss über die Praxisübernahme/Gründung in folgenden Punkten informiert werden:

  • Adresse der Praxis
  • Datum der Eröffnung
  • Gebietsbezeichnung
  • geplante Sprechstundenzeiten
  • Approbationsurkunde
  • Wohnsitzbescheinigung
  • Zulassung der Ärztin/des Arztes


Versorgungswerk:

Das eigene Versorgungswerk muss über den Wechsel informiert werden. In der Regel kann das formlos erfolgen. Einfach des Schreiben an die Ärztekammer mit beifügen.


Gesundheitsamt:

Auch das Gesundheitsamt muss über den Wechsel informiert werden.


Anmeldung des Personals bei der GKV und BG:

Das Personal muss bei der GKV und der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. In der Regel wird das vom Steuerberater / Abt. Lohnbuchhaltung übernommen.


Finanzamt:

Praxisöffnung bzw. Übernahme muss dem Finanzamt gemeldet werden.


Eintragung ins Arztregister ( (für humanmedizinische Fachbereiche und falls noch nicht erfolgt):

  • Geburtsurkunde, Einbürgerungsurkunde
  • Staatsexamen für Ärzte*innen
  • Diplom- und Approbationsurkunde sowie Urkunden über weiter akademische Titel
  • Urkunde über das Führen einer Gebietsbezeichnung, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung
  • Zeugnisse/ Nachweise der ärztlichen Tätigkeit nach dem Hochschulabschluss


TÜV:

Der TÜV muss informiert werden, wenn zum Beispiel Röntgengeräte genutzt werden.


Antrag auf Zulassung als Vertragsarzt bei den zuständigen KVen ( (für humanmedizinische Fachbereiche):

  • formloses Schreiben mit dem Ort des Vertragsarztsitzes sowie die Arztbezeichnung
  • Auszug aus dem Arztregister
  • Bescheinigung über ärztliche Tätigkeiten
  • polizeiliches Führungszeugnis (Belegart "0" zur Vorlage bei einer Behörde)
  • einen aktuellen und unterschriebenen Lebenslauf
  • Erklärung über die derzeitigen Dienst- und Beschäftigungsverhältnisse
  • Erklärung, ob in den letzten 5 Jahren eine Rauschgift- oder Trunksucht vorgelegen hat.


Beantragung genehmigungspflichtiger Leistungen bei den zuständigen KVen  ( (für humanmedizinische Fachbereiche)

Eine Vielzahl diagnostischer und therapeutischer Leistungen unterliegt einer zusätzlichen Qualitätskontrolle der KVen. Deren Ausführung und Abrechnung ist im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erst nach Erteilung einer Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg zulässig. Daher ist es notwendig, rechtzeitig und vor Durchführung der Leistungen einen Antrag zu stellen.