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Vorab ist wichtig zu wissen,  dass es keine einheitliche und allgemeingültige Methode für die Wertermittlung einer Arztpraxis gibt. Egal mit welchem Praxisbewertungsverfahren eine Praxis eingeschätzt wird, es handelt sich dabei immer um einen Näherungs- und Orientierungswert.


Warum eine Praxiswertermittlung dennoch wichtig ist, liegt auf der Hand:

  • Die Banken und Kreditgeber benötigen einen Orientierungswert für die Kredithöhe  und eine Prognose über den zukünftigen Erfolg &
  • Du benötigst einen Orientierungswert, um ungefähr abschätzen zu können, in welcher Verhandlungsspanne du dich mit deinen potenziellen Verhandlungspartnern bewegst. P.S. Sowohl als Abgeber als auch als Übernehmer.


Letztendlich entscheiden jedoch die Regeln des Marktes über den erzielbaren Praxisverkaufspreis.

Nehmen wir zum Beispiel den Verkauf einer 20 Jahre alten urologischen Einzelpraxis in der KV Region Barnim im Jahr 2022.  Hier liegt der Versorgungsgrad bei 110,7 % und ist für die Eröffnung von neuen urologischen Praxen gesperrt. Was bedeutet das für den Praxisabgeber? Der gesamte Wert der Praxis ist aufgrund dieser "Marktsituation" (Verknappung) höher als in einem offenen KV Bereich. Das ist gut für ihn, da er einen höheren Preis "fordern kann". Die Kehrseite der Medaille ist jedoch - der Übernehmer wird mehr zahlen müssen. Wir sehen also, ein wichtiger Hebel bei einer Praxiswertermittlung ist der fachgruppenspezifische Versorgungsgrad in einer KV Region zum Abgabezeitpunkt.


Keine Regel ohne Ausnahme; das zählt natürlich nicht für eine Privatarztpraxis. Hier ist generell kein KV Sitz nötig, allerdings können auch keine erbrachte Leistungen bei gesetzlich versicherten Patienten mit der KV abgerechnet werden und das sind immer noch knapp 90% aller Patienten*innen.


Kommen wir nochmal zu unserer 20 jährigen urologischen Abgabepraxis zurück. Ihr gesamter Praxiswert setzt sich per Definition aus einem materiellen und einem immateriellen Wert (sog. Goodwill) zusammen.

Für den potentiellen Praxisübernehmer ist häufig entscheidend, ob die materiellen Wirtschaftsgüter für die Fortführung der Praxis noch ausreichend sind oder neu angeschafft werden müssen. Das bedeutet zum Beispiel: wie alt und in welcher Qualität, ist die Sitzgarnitur im Wartezimmer, der Schreibtisch oder die Einbauschränke der Praxis, Patientenliegen, Ultraschall usw.

Alle Investitionsgüter, die sich mobil oder fest eingebaut in der Praxis befinden, auch die sogennannten geringwertigen Wirtschaftsgüter inkl. Kleinmaterial und Verbrauchsgüter, die in der Praxis vorhanden und zum Betrieb der Praxis notwendig sind (ohne Sprechstundenbedarf) zählen dazu.

Für die Praxiswertermittlung wird hier in der Regel der Nutzwert aller dieser materiellen Wirtschaftsgüter angesetzt.


Der immaterielle Wert auch ideeller Wert (Goodwill) der Praxis umfasst alle Möglichkeiten, Chancen und Beziehungen einer gut geführten Praxis mit einem festen Patientenstamm. Für den potenziellen Übernehmer stellt sich hier die Frage, inwieweit er wie lange von den Abstrahlungseffekten des Praxisabgebers und der Praxis profitieren kann?

Da die urologische Praxis auf eine stabile fachgruppenspezifische Scheinzahl/ Qu., einen soliden Gewinn in den vergangenen drei Jahren plus einer guten Praxislage im Ärztehaus blickt, stehen die Chancen gut, dass auch der Übernehmer*in ähnlich gute Kennzahlen erwirtschaften kann.

Häufig wird auch gerne folgender theoretischer Ansatz gewählt; wie lange würde der Praxisübernehmer benötigen, um auf das gleiche Niveau der Abgeberpraxis zu gelangen?  Beide Ansätze sind sinnvoll, da sie die zukünftige Ertragslage und die Potenzialen der Praxis berücksichtigen.


Bei den alten Bewertungsverfahren wie das reine Umsatz- und Gewinnverfahren oder auch die Ärztekammermethode (bis 2011) wurden die immateriellen Werte, die zukünftigen Entwicklungspotenziale nur unzureichend bzw. gar nicht in die Rechnung einbezogen.

Daher verwenden wir das modifizierte Ertragswertverfahren.  Es richtet sich nach den Standards des Instituts der Deutschen Wirtschaftsprüfer und gilt derzeit als marktübliches Verfahren für die Praxiswertermittlung gilt.

P.S. In einem Urteil vom 14.12.2011 wurde vom Bundessozialgericht (BSG) diese Methode für die Praxisbewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen als geeignet anerkannt. 

             

Die Besonderheit liegt darin, dass neben den vergangenheitsbezogene Praxiskennzahlen (bereinigter Umsatz/ Kosten/ Gewinn), auch Übernahmevorteile und Potenziale bei der Praxisübernahme für den Übernehmer mit berücksichtigt werden. Darüber hinaus wird projiziert, dass alle Vorteile durch vorhandene Patientenbeziehungen, Kooperationspartner, Überweisungsstrukturen etc. für einen gewissen Zeitraum an den Praxisübernehmer*in "mit verkauft" werden.  Bei einer Facharztpraxis im gesperrten KV Bereich kann dieser Zeitraum erfahrungsgemäß zwischen 2-5 Jahre liegen.


Das "i-Tüpfelchen" bei dem modifizierten Ertragswertverfahren ist, dass die zukünftigen immaterielle Praxisschätzwerte abschließend noch auf den Zeitpunkt der Praxiswertermittlung abgezinst, inflationsbereinigt und mit einem Risikozuschlag für Selbständigkeit verrechnet werden.


Zum Schluss wird der materielle Wert + immaterieller Wert zu einem Gesamtpraxiswert addiert.


Wir arbeiten bei jeder Praxiswertbewertung sehr gewissenhaft und nach der aktuellsten Bewertungsmethode. Das ist unser Versprechen! 

Vorab ist wichtig zu wissen,  dass es keine einheitliche und allgemeingültige Methode für die Wertermittlung einer Arztpraxis gibt. Egal mit welchem Praxisbewertungsverfahren eine Praxis eingeschätzt wird, es handelt sich dabei immer um einen Näherungs- und Orientierungswert.


Warum eine Praxiswertermittlung dennoch wichtig ist, liegt auf der Hand:

  • Die Banken und Kreditgeber benötigen einen Orientierungswert für die Kredithöhe  und eine Prognose über den zukünftigen Erfolg &
  • Du benötigst einen Orientierungswert, um ungefähr abschätzen zu können, in welcher Verhandlungsspanne du dich mit deinen potenziellen Verhandlungspartnern bewegst. P.S. Sowohl als Abgeber als auch als Übernehmer.


Letztendlich entscheiden jedoch die Regeln des Marktes über den erzielbaren Praxisverkaufspreis.

Nehmen wir zum Beispiel den Verkauf einer 20 Jahre alten urologischen Einzelpraxis in der KV Region Barnim im Jahr 2022.  Hier liegt der Versorgungsgrad bei 110,7 % und ist für die Eröffnung von neuen urologischen Praxen gesperrt. Was bedeutet das für den Praxisabgeber? Der gesamte Wert der Praxis ist aufgrund dieser "Marktsituation"(Verknappung) höher als in einem offenen KV Bereich. Das ist gut für ihn, da er einen höheren Preis "fordern kann". Die Kehrseite der Medaille ist jedoch - der Übernehmer wird mehr zahlen müssen. Wir sehen also, ein wichtiger Hebel bei einer Praxiswertermittlung ist der fachgruppenspezifische Versorgungsgrad in einer KV Region zum Abgabezeitpunkt.


Keine Regel ohne Ausnahme; das zählt natürlich nicht für eine Privatarztpraxis. Hier ist generell kein KV Sitz nötig, allerdings können auch keine erbrachte Leistungen bei gesetzlich versicherten Patienten mit der KV abgerechnet werden und das sind immer noch knapp 90% aller Patienten*innen.


Kommen wir nochmal zu unserer 20 jährigen urologischen Abgabepraxis zurück. Ihr gesamter Praxiswert setzt sich per Definition aus einem materiellen und einem immateriellen Wert (sog. Goodwill) zusammen.

Für den potentiellen Praxisübernehmer ist häufig entscheidend, ob die materiellen Wirtschaftsgüter für die Fortführung der Praxis noch ausreichend sind oder neu angeschafft werden müssen. Das bedeutet zum Beispiel: wie alt und in welcher Qualität, ist die Sitzgarnitur im Wartezimmer, der Schreibtisch oder die Einbauschränke der Praxis, Patientenliegen, Ultraschall usw.

Alle Investitionsgüter, die sich mobil oder fest eingebaut in der Praxis befinden, auch die sogennannten geringwertigen Wirtschaftsgüter inkl. Kleinmaterial und Verbrauchsgüter, die in der Praxis vorhanden und zum Betrieb der Praxis notwendig sind (ohne Sprechstundenbedarf) zählen dazu.

Für die Praxiswertermittlung wird hier in der Regel der Nutzwert aller dieser materiellen Wirtschaftsgüter angesetzt.


Der immaterielle Wert auch ideeller Wert (Goodwill) der Praxis umfasst alle Möglichkeiten, Chancen und Beziehungen einer gut geführten Praxis mit einem festen Patientenstamm. Für den potenziellen Übernehmer stellt sich hier die Frage, inwieweit er wie lange von den Abstrahlungseffekten des Praxisabgebers und der Praxis profitieren kann?

Da die urologische Praxis auf eine stabile fachgruppenspezifische Scheinzahl/ Qu., einen soliden Gewinn in den vergangenen drei Jahren plus einer guten Praxislage im Ärztehaus blickt, geht man davon aus, dass die Chancen gut stehen, dass auch der Übernehmer*in ähnlich gute wirtschaftliche Kennzahlen erwirtschaften kann.

Häufig wird auch gerne folgender theoretischer Ansatz gewählt; wie lange würde der Praxisübernehmer benötigen, um auf das gleiche Niveau der Abgeberpraxis zu gelangen?  Beide Ansätze sind sinnvoll, da sie die zukünftige Ertragslage und die Potenzialen der Praxis berücksichtigen.


Bei den alten Bewertungsverfahren wie das reine Umsatz- und Gewinnverfahren oder auch die Ärztekammermethode (bis 2011) wurden die immateriellen Werte, die zukünftigen Entwicklungspotenziale nur unzureichend bzw. gar nicht in die Rechnung einbezogen.

Daher verwenden wir das modifizierte Ertragswertverfahren.  Es richtet sich nach den Standards des Instituts der Deutschen Wirtschaftsprüfer und gilt derzeit als marktübliches Verfahren für die Praxiswertermittlung gilt. P.S. In einem Urteil vom 14.12.2011 wurde vom Bundessozialgericht (BSG) diese Methode für die Praxisbewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen als geeignet anerkannt. 

             

Die Besonderheit liegt darin, dass neben den vergangenheitsbezogene Praxiskennzahlen (bereinigter Umsatz/ Kosten/ Gewinn), auch Übernahmevorteile und Potenziale bei der Praxisübernahme für den Übernehmer mit berücksichtigt werden. Darüber hinaus wird projiziert, dass alle Vorteile durch vorhandene Patientenbeziehungen, Kooperationspartner, Überweisungsstrukturen etc. für einen gewissen Zeitraum an den Praxisübernehmer*in "mit verkauft" werden.  Bei einer Facharztpraxis im gesperrten KV Bereich kann dieser Zeitraum erfahrungsgemäß zwischen 2-5 Jahre liegen.


Das "i-Tüpfelchen" bei dem modifizierten Ertragswertverfahren ist, dass die zukünftigen immaterielle Praxisschätzwerte abschließend noch auf den Zeitpunkt der Praxiswertermittlung abgezinst, inflationsbereinigt und mit einem Risikozuschlag für Selbständigkeit verrechnet werden.


Zum Schluss wird der materielle Wert + immaterieller Wert zu einem Gesamtpraxiswert addiert.


Wir arbeiten bei jeder Praxiswertbewertung sehr gewissenhaft und nach der aktuellsten Bewertungsmethode.

Das ist unser Versprechen!